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Vorsorge und rechtliche Betreuung

Neben der Pflege, spielen auch die Begriffe „Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung“ eine wichtige Rolle. Wo liegt der Unterschied? Die Pflege bezieht sich auf die Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Mobilität und soziale Betreuung, die durch die Pflegestufe abgedeckt werden. Die „Vorsorgevollmacht und die rechtliche Betreuung" wird als Hilfe für Personen verstanden, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Ein allgemeines gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten oder Kinder besteht nicht. Im Rahmen der Selbstbestimmung ist es daher sehr wichtig, beizeiten selbst festzulegen, wer befugt sein soll, im Rechtsverkehr tätig zu werden, wenn man es selbst nicht mehr kann.

Die Vorsorgevollmacht ist ein rein privatrechtliches Instrument. Grundsätzlich gelten keine Formvorschriften. aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Vollmacht jedoch ratsam. Ort, Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen. Es können ein oder mehrere bereitwillige Personen des Vertrauens als Bevollmächtigte benannt werden. Der Vollmachtgeber sollte klar und eindeutig seine Wünsche und Anweisungen benennen, wie seine Angelegenheiten geregelt werden sollen. Bei der Abfassung einer vollmacht bieten Rechtsanwälte, Notare sowie die Betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim und der Betreuungsverein Hildesheim e.V. beratende Unterstützung an.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre “ Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“ des Niedersächsischen Justizministerium.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus verbindlich festgelegt werden, ob und in welchem Umfang man in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte. Die dient auch dazu, Zweifel am mutmaßlichen willen des Patienten auszuschließen. Die Patientenverfügung sollte regelmäßig auf Ihre Aktualität überprüft und bestätigt werden.

Vordruck Patientenverfügung

Welche Voraussetzungen müssen für eine rechtliche Betreuung erfüllt sein?

Zunächst einmal muss es sich um einen volljährigen Menschen handeln, der aufgrund einer (psychischen, seelischen, geistigen oder körperlichen) Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selber zu regeln bzw. eine rechtwirksame Vollmacht erteilen kann. Die rechtliche Betreuung wird nie gegen den Willen der zu betreuenden Person aufgezwängt und ist nie endgültig. Sie kann -bei Verbesserung der Gesamtsituation- wieder aufgehoben werden. Vor der Beantragung einer rechtlichen Betreuung müssen andere Hilfsmöglichkeiten (Familie/ soziale Dienste) ausgeschöpft sein.

Anregung einer Betreuung

Die rechtliche Betreuung kann jeder selbst auf eigenen Antrag beim für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht (Hildesheim, Alfeld oder Elze) stellen. Dies kann formlos oder per Vordruck erfolgen. Den Vordruck erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Amtsgerichte.

Die Betreuungsanregung kann auch von Dritten gegenüber dem Amtsgericht abgegeben werden. Dann ist in der Regel aber die Beifügung eines ärztlichen Attestes erforderlich, aus dem das Betreuungsbedürfnis auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung im Sinne des § 1896 BGB hervorgeht.

Eine rechtliche Betreuung kann für einzelne oder alle Angelegenheiten eingerichtet werden (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten u. ä.). Das Amtsgericht beauftragt dann die Betreuungsstelle mit der Erstellung eines Sozialberichtes und gibt evtl. zusätzlich einem Gutachter einen Auftrag zur Erstellung eines Betreuungsgutachtens. Vor der endgültigen Entscheidung über eine Betreuungsanregung sucht der Richter oder Richterin den Betroffenen in seiner üblichen Umgebung noch zu einem persönlichen Gespräch, dem sog. Anhörungstermin auf.

Wer kann die rechtliche Betreuung übernehmen?

Das Betreuungsrecht sieht vor, dass die Betreuungskraft  vom Betreuungsgericht ausgewählt wird. Die zu betreuende Person kann Personen vorschlagen. Angehörige oder nahestehende Personen, aber auch professionelle BetreuerInnen (Berufsbetreuer*Innen) oder Mitglieder von Betreuungsvereinen kommen für diese Tätigkeiten in Frage. Möglich ist es auch, mehrere Personen für die Betreuung zu bestellen.

Weitere Informationen über:

Landkreis Hildesheim - Betreuungsstelle - Marie Wagenknecht Str. 3, 31134 Hildesheim

Tel.: 05121/ 309-5074 (Zentralbüro)

Betreuungsverein Hildesheim e. V. Wallstraße 3-5 31134 Hildesheim

Tel: 05121/ 7535 -0 info@betreuungsverein-hildesheim.de