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Pflegeleistungen 2017

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe

Pflegegrad 1            * -

Pflegegrad 2        316 Euro

Pflegegrad 3        545 Euro

Pflegegrad 4        728 Euro

Pflegegrad 5        901 Euro

 

Pflegesachleistungen bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
Im Bereich der Tagespflegeleistungen werden die gleichen Beträge zugrunde gelegt

Pflegegrad 1           * -

Pflegegrad 2         689 Euro

Pflegegrad 3       1298 Euro

Pflegegrad 4       1612 Euro

Pflegegrad 5       1995 Euro


Leistungsbetrag Stationär

Pflegegrad 1           125 *

Pflegegrad 2        770 Euro

Pflegegrad 3       1262 Euro

Pflegegrad 4       1775 Euro

Pflegegrad 5       2005 Euro

Einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil

In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es in Zukunft für die Pflegegrade 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil, den jede Einrichtung mit der Pflegekasse/dem Sozialhilfeträger individuell ermittelt. Das heißt: es gibt innerhalb einer Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den Pflegekosten, egal in welchem Pflegegrad der Bewohner sich befindet.

 

*Pflegegrad 1 Pflegebedürftige mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit erhalten einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Der Betrag kann für Kurzzeit und Tagespflege oder Anbieter anerkannten Unterstützungsleistungen oder für Leistungen von Pflegediensten im Bereich Körperpflege, Betreuung und Hauswirtschaft verwendet werden. Diese Personen können 40 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel, einen Zuschlag von 214 Euro für ambulant betreute Wohngruppen und Zuschüsse zur Wohnumgestaltung (bis zu 4000 Euro) beanspruchen.