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Finanzierung & Leistungen

In Deutschland haben wir ein altes und bewährtes System der Krankenversicherung. Mitte der 1990iger Jahre wurde die Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Ca. 90 % der Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit verbundenen Pflegeversicherung versichert.

Durch die Krankenversicherung (geregelt im SGB V) und die Pflegeversicherung (SGB XI) sind wesentliche Risiken bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine vollständige Deckung aller Kosten. Insbesondere die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten ab.

Besteht eine längere Pflegebedürftigkeit, können Pflegeversicherte oder deren Angehörige bei den Pflegekassen schriftlich einen Antrag auf Leistungen stellen. Die Pflegekasse finden Sie über Ihre Krankenkasse. Das Antragsformular bieten viele Pflegekassen bereits auf ihren Internetseiten an. Nach Eingang Ihres Antrags findet beim Antragsteller/der Antragstellerin zu Hause eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt, in der der Umfang der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird. Bei Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad ermittelt und die Höhe des Zuschusses aus der Pflegekasse mitgeteilt. Die  Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegraden eingeteilt.

Weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegegeld finden Sie auch unter dem Oberthema „Pflege“.